Ein absurdes Stück staatlichen Handelns prangern Teile des Öffentlichkeit seit geraumer Zeit an, ohne dass sich etwas ändert. Es ist die Tatsache, dass man für unablässiges Schwarzfahren und erwischt werden ins Gefängnis kommt. Ein Vorgang, bei dem die Allgemeinheit gewaltig draufzahlt, denn jeder Tag im Knast ist irre teuer.
Das Thema stand jetzt im Rat der Stadt Aachen auf der Tagesordnung, denn auch die ASEAG erstattet Anzeige, wenn jem. schwarz unterwegs ist und bringt damit letztlich Menschen ins Gefängnis, die weder das Ticket noch die Strafe zahlen können. Dazu gab es im Rat einen Wortbeitrag von Dirk Szagunn, der für die Partei VOLT ehrenamtlich im Rat aktiv ist.

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Dirk Szagunn sagte:
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, meine Damen und Herren,
wir reden heute über eine Entscheidung, die die ASEAG jeden Tag trifft: Was passiert, wenn jemand ohne Ticket kontrolliert wird? Die Antwort der ASEAG lautet bislang: Strafanzeige.
Das ist ihr gutes Recht. Aber es ist keine Pflicht. Wir haben dazu eine klare andere Vorstellung, die wir bereits Anfang 2024 als Antrag eingebracht haben. Und angesichts der Menschen, die diese Anzeigen am Ende ins Gefängnis bringen, lohnt es sich, diese Praxis heute gemeinsam zu hinterfragen.
Wer sitzt am Ende wirklich ein?
Die ASEAG erstattet Strafanzeige. Es gibt ein Verfahren, eine Geldstrafe wird verhängt. Die Person kann nicht zahlen. Die Folge: Ersatzfreiheitsstrafe. Wer sind diese Menschen? Der Kriminologische Dienst NRW hat die Ersatzfreiheitsstrafe allgemein untersucht. Das Ergebnis:
- 77 Prozent sind arbeitslos, 58 Prozent sind langzeitarbeitslos
- 32 Prozent sind drogenabhängig
- 21 Prozent sind obdachlos
- 17 Prozent sind dokumentiert suizidgefährdet
- 13 Prozent sind alkoholabhängig
- 1 von 7 wegen Schwarzfahren Verurteilten verbüßt eine EFS (NRW)
- ca. 9.000 Menschen in EFS wegen Schwarzfahren
- insg. sind monatlich betrachtet 2.400 – 3.400 Personen in EFS
- 25% davon wegen Schwarzfahren
Diese Menschen sind, so die Formulierung des Kriminologischen Dienstes selbst: verarmt, krank, sozial ausgeschlossen und im strafrechtlichen Sinn nicht gefährlich.
Diese Menschen fahren nicht schwarz, weil sie das System aushebeln wollen. Sie fahren schwarz, weil sie kein Geld für ein Ticket haben. Und sie gehen ins Gefängnis, weil sie kein Geld für die Geldstrafe haben.
95 Prozent der Betroffenen haben weniger als 1.000 Euro monatlich zur Verfügung. Nur ein Prozent verfügt über Rücklagen. Es ist keine Frage des Willens – es ist eine Frage der Armut.
Was die Haft anrichtet
Die Haftdauer richtet sich nach der Zahl der Tagessätze: Bei typischen Urteilen von 15 bis 30 Tagessätzen sind das 8 bis 15 Tage. Bei Wiederholungstätern – oft Menschen, die wegen Sucht oder Obdachlosigkeit immer wieder ohne Ticket fahren – kann es zu Aufenthalten von 80, 100 oder noch mehr Tagen kommen. Der Freiheitsfonds dokumentierte einen Einzelfall mit 615 Hafttagen – für Schwarzfahren.
Und was nutzt diese Haft?
- Keine Resozialisierung: Bei wenigen Wochen Haft können weder Schulden geordnet noch Suchtbehandlungen begonnen werden.
- Jobverlust: Wer inhaftiert wird, verliert häufig seinen Arbeits- oder Ausbildungsplatz.
- Familiäre Folgen: Ende von Beziehungen, Partner geraten in finanzielle Not.
- Wohnungsverlust: Obdachlose verlieren ihre Unterkunft, Menschen mit Wohnung riskieren die Kündigung.
- Soziale Ausgrenzung: Bestehende Beratungs- und Hilfsstrukturen werden unterbrochen
Die Haft schafft keine Lösung. Sie vertieft genau die Probleme, die dazu geführt haben, dass jemand ohne Ticket gefahren ist.
Was kostet uns die Strafanzeige als Gesellschaft?
| Fahrscheinpreis (Schaden durch eine Schwarzfahrt) | 3,70 € |
| Erhöhtes Beförderungsentgelt (ASEAG) | 60 € |
| Kosten pro Hafttag NRW | mindestens 150 € |
| Kosten bundesweit pro Jahr (Schätzung Freiheitsfonds) | ~120 Mio. € |
Bei den ca. 120 Millionen Euro handelt es sich nur um die Kosten für die Haft, Aufwendungen für Staatsanwaltschaft und Gerichte sind nicht enthalten. Dass diese Institutionen chronisch überlastet sind, soll heute nicht mal Thema sein!
Bereits ein einziger Hafttag kostet also schon doppelt so viel, wie das erhöhte Beförderungsentgelt einbringt.
Die Strafanzeige der ASEAG ist der erste Schritt in einer Kette, die den Steuerzahler am Ende ein Vielfaches kostet – ohne dass irgendwelche Probleme dadurch gelöst würden.
Das ist kein effizientes System. Das ist ein System, das Armut bestraft und dafür selbst teuer bezahlt.
Was haben andere Verkehrsunternehmen gelernt?
- KVB Köln und Rheinbahn Düsseldorf: Kein Strafantrag – nur erhöhtes Beförderungsentgelt, zivilrechtliche Eintreibung
- Bonn, Münster und weitere: Abgestufte Verfahren mit Ermahnungen vor einer Anzeige
All diese Unternehmen kassieren weiterhin das erhöhte Beförderungsentgelt. Der wirtschaftliche Schaden wird ausgeglichen – nur ohne Staatsanwaltschaft, ohne Gericht, ohne Gefängnis.
Erlauben Sie mir einen Blick auf die Auswüchse dieses Unsinns: Der Freiheitsfonds. Der Verein sammelt Spendengelder und zahlt damit die offenen Geldstrafen von Menschen, die wegen Schwarzfahrens in Ersatzhaft sitzen. Die Häftlinge kommen sofort frei.
Die Bilanz des Freiheitsfonds bis heute:
- über 1.000 Menschen aus der Haft befreit
- über 183 Jahre Ersatzfreiheitsstrafe verhindert
- Mehr als 14 Millionen Euro Haftkosten für den Staat gespart
- Im September 25 wurden in einer großen Aktion des Freiheitsfonds auch vier Insassen der JVA Aachen frei gekauft, einer hätte noch 70 Tage Haft verbüssen müssen mit Kosten von über 14.000 Euro. Er wurde für 700 Euro ausgelöst, bedeutet einen Tagessatz von 10 Euro, ein klares Indiz dafür, dass es sich um ein klassisches Armutsdelikt handelt.
Wir sollten uns fragen, was es über unser System aussagt, wenn eine Spendeninitiative Menschen freikaufen muss, weil der Staat sie für eine Busfahrt einsperrt? Was sagt es, wenn Justizvollzugsbeamte den Freiheitsfonds selbst anrufen und um Freikauf bitten – weil sie wissen, dass diese Inhaftierung sinnlos ist?
Wir als Rat müssen nicht warten, bis Berlin handelt. Die ASEAG kann heute einfach aufhören, der erste Schritt in diese Kette zu sein.
Ich möchte daher alternativ als Beschlussvorschlag folgendes einbringen:
Die ASEAG verzichtet zukünftig auf eine Strafanzeige bei Schwarzfahrenden. Das erhöhte Beförderungsentgelt bleibt weiterhin fällig und wird mit zivilrechtlichen Mitteln eingetrieben.
Der Rat der Stadt weist die Vertreter in den entsprechenden Gremien an, dort entsprechend darauf hin zu wirken.
Vielen Dank!
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Der Stadtrat reagierte anders, als ihm von der Verwaltung vorgeschlagen wurde: Er fasste mit großer Mehrheit den Entschluss, an den Aufsichtsrat der Aseag zu appellieren, sich noch einmal mit der Frage zu befassen, ob zukünftig auf eine Strafanzeige bei „Schwarzfahrern“ verzichtet werden kann. Es besteht also noch Hoffnung, dass sich der Wille zum rationalen Handeln durchsetzt.
Die lokale Presse berichtete z. B. hier



















