Alles ist bereit. Der Winter kann kommen.

Seit dem 1. November gilt die Winterdienstpflicht. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Stadtbetriebs stehen parat. Straßen, Wege und Plätze werden nach Dringlichkeitsstufen durch den maschinellen Winterdienst von Schnee und Eis befreit. Grundstückseigentümer sind verantwortlich, Schnee und Glätte vor ihrem Grundstück zu beseitigen.

Seit Wochen werden die Fahrzeuge auf dem Betriebsgelände des Aachener Stadtbetriebs vorbereitet. Räumschilder und Aufbauten für Streumittel wurden montiert, etwa 1.600 Tonnen Salz und 100 Tonnen Granulat sind eingelagert. Foto: Stadt Aachen/Elisa Bresser

310 Mitarbeitende des Stadtbetriebs sind im Winterdienst eingesetzt und rücken sofort aus, wenn Schnee und Glätte entstehen. 

Maschineller Winterdienst

Im Einsatz sind 90 Fahrzeuge, darunter Großstreufahrzeuge, Kleinstreufahrzeuge, und Traktoren. Auf rund 1.200 Straßen mit einer Streckenlänge von etwa 1.500 Kilometern wird für sichere Verhältnisse gesorgt. Es gibt einen Dringlichkeitsplan. 

Ab 3 Uhr werden die Fahrbahnen mit besonderer Verkehrsbedeutung von Schnee und Eis befreit. Hierzu zählen etwa Hauptverkehrs- und Durchgangsstraßen, Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr sowie Zufahrtstraßen zu Krankenhäusern. Ist diese Dringlichkeitsstufe 1 gegen 7 Uhr abgearbeitet, haben die Winterdienstfahrer bereits eine Strecke von 555 Kilometer zurückgelegt. Im Anschluss werden die rund 457 Kilometer der Dringlichkeitsstufe 2 betreut. Hierzu zählen vornehmlich Verbindungs- und Wohnsammelstraßen.

Zur Dringlichkeitsstufe 3 gehören reine Wohn- und Anliegerstraßen. Der Winterdienst auf diesen Straßen wird im Anschluss an die Stufe 2 durchgeführt und umfasst eine Streustrecke von 423 Kilometern.

Manueller Winterdienst

Parallel zum maschinellen Winterdienst kümmern sich etwa die Mitarbeitenden des manuellen Winterdienstes in der Regel schon ab 3 Uhr um die Verkehrssicherheit an 223 Kreuzungsbereichen, 27 Fußgängerzonen, 183 Fußgängerüberwegen, 410 Gehwegen, 18 Brückenanlagen und 64 Treppenanlagen. 

Winterdienst auf Radwegen

Auch auf den Radwegen übernimmt der Stadtbetrieb die Winterdienstpflicht. Dies betrifft im Stadtgebiet eine Streckenlänge von 90 Kilometern in der Dringlichkeitsstufe 1, hinzu kommen weitere 25 Streckenkilometer in der Dringlichkeitsstufe 2.

Quelle: Stadt Aachen, Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing


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