Zum 1. November 2024 tritt in Deutschland ein Gesetz in Kraft, dass vor allem heillos autoritär strukturierte Personen (Putin) bis zur Weißglut reizt: das Selbstbestimmungsgesetz. Bereits ab diesen August 2024 können Menschen unter besonderen Voraussetzungen eine Erklärung zur Änderung ihres Geschlechtes und der Vornamen beim Aachener Standesamt abgeben.
Mit Selbstbestimmung ist gemeint, dass jeder Mensch selbst darüber entscheiden darf, wie er leben möchte. Diese Freiheit, über sein Leben selbst zu bestimmen, ist ein Menschenrecht, das auch durch unsere Verfassung geschützt wird.
Am 1. August, so teilt die Stadtverwaltung mit, seien beim Standesamt Aachen „26 Anträge zur Erklärung nach dem Selbstbestimmungsgesetz eingegangen“. Davon hätten 7 Personen den Antrag persönlich gestellt. Die anderen 19 hätten die Möglichkeit des schriftlichen Antrags genutzt. Weitere Termine seien beim Geburtenbuch vereinbart.
Das Standesamt informiert im Serviceportal der Stadt Aachen unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/6412850/show über die Möglichkeiten des Selbstbestimmungsgesetzes. Dort können Termine gebucht werden. Einen Vordruck für den schriftlichen Antrag, sowie ein Merkblatt findet man ebenfalls auf der Seite.
s. dazu auch: Transidentität
Man müsste hier einmal lang und breit darstellen, wie schwer es für einige wenige Menschen ist, z. B. als Mann „gelesen“ zu werden, also als Mann angesehen zu werden, wenn man in sich selbst ununterbrochen verspürt, dass ein Leben als weibliche Person eigentlich dem eigenen Empfinden und Denken usw. genau entspricht. Und umgekehrt. Solche Berichte gibt es und die mögt ihr googeln.
Eines aber gilt: Ein jede/r sollte Toleranz und Schutz jenen Menschen gewähren, deren Geschlechtsidentität von dem Geschlecht abweicht, mit dem sie geboren wurden. Es werden voraussichtlich in ganz Deutschland 3100 Personen ihren Geschlechtereintrag ändern „. . . und dafür so ein Bohei seitens der Holzköpfe.“ Kommentar seitens eines Betroffenen.
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