Supermärkte machen viel Umsatz mit dem Verkauf von Elektrogeräten. Deshalb müssen sie Verantwortung für die sachgerechte Entsorgung der von ihnen verkauften Produkte übernehmen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) teilt mit, sie hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einen wichtigen Erfolg für den Umwelt- und Verbraucherschutz erzielt. Lidl muss ausgediente Elektrokleingeräte unentgeltlich zurücknehmen (AZ 9 U 1090/24).
Bei Testbesuchen der DUH habe der Discounter die seit mehreren Jahren gesetzlich vorgeschriebene Rücknahme verweigert. Vor Gericht habe Lidl versucht, die geltende Rücknahmepflicht von alten Elektrokleingeräten für den Lebensmittelhandel im Elektrogesetz als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Das OLG Koblenz stellte in seinem Urteil fest, dass es sich bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Elektrokleingeräte durch Unternehmen wie Lidl „nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen handele“.
Stattdessen sei die Rücknahmepflicht durch das Europarecht in der Richtlinie 2012/19/EU gedeckt. Ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes könne nicht festgestellt werden. Eine Revision gegen das Urteil des OLG Koblenz wurde nicht zugelassen. Deswegen kann Lidl noch eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung beim Bundesgerichtshof einlegen.
Jedes fachgerecht gesammelte und recycelte Elektrogerät spart Ressourcen ein, verhindert die Freisetzung von Schadstoffen und verringert Brandrisiken durch leicht entzündbare Akkus.
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