Wer dem ganzen Planeten schadet, kann haftbar gemacht werden

Umweltschützer sind weltweit in der Defensive. Trotzdem schön:

Der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag hat in einem bahnbrechenden Gutachten zum Klimaschutz internationales Klimarecht gestärkt, und das deutlich radikaler als erwartet. Danach sind alle Staaten völkerrechtlich verpflichtet, das 1,5-Grad-Limit einzuhalten, aus fossilen Brennstoffen auszusteigen und Emissionen möglichst ehrgeizig zu senken. Und das selbst wenn sie aus dem Pariser Klimaschutzabkommen ausgestiegen sind.

Damit etabliert der IGH eine saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt als grundlegendes Menschenrecht. Maßstab für alle Klimaverpflichtungen ist die Generationengerechtigkeit.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch: „Dies ist der Beginn einer neuen Ära der Klimaverantwortung auf globaler Ebene. Damit können Staaten und Unternehmen für völkerrechtswidrige Klimapolitik zur Rechenschaft gezogen werden.“ Und: „Es drohen billiardenschwere Klagen für die Folgen des Klimawandels in anderen Teilen der Erde“, schreibt heute die TAZ.

Das 1,5-Grad-Limit ist nicht länger ein politisches Wunschziel, sondern ein verbindlicher Maßstab. Staaten, die dagegen verstoßen, müssen sich auf Klagen und Schadensersatzforderungen einstellen. Das Gutachten wird auch nationalen Gerichten als Orientierung dienen, um künftige Generationen und die am stärksten von der Klimakrise betroffenen Menschen weltweit zu schützen.

Hintergrund:

Das Gutachten ist nicht rechtlich bindend, jedoch messen viele nationale Gerichte den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs erhebliches Gewicht bei.


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