Wie jedes Jahr: Stadt spricht wieder ein Böllerverbot aus. Wo wird bestimmt trotzdem geböllert? In Aachen.

Alle Jahre wieder . . . spricht die Stadtverwaltung ein Feuerwerksverbot aus. Das soll an Silvester gelten, nur: Es hält sich nie jemand dran. Mal sehen, ob es dieses Jahr klappt. Prognose: Klappt nicht.

Da hatte man gedacht, die „Verbotspartei“ hat im Rathaus die Mehrheit verloren und es sitzt keine Grüne mehr im Chefsessel vom Rathaus, da macht die CDU einfach weiter mit Verbotspolitik. Foto: AachenNews Archiv

Der alte Brauch, das neue Jahr mit Donnerschlägen und Leuchtgeschossen zu begrüßen ist nicht totzukriegen. Über 50 Organisationen haben sich bundesweit zusammengetan, um der Silvesterknallerei ein Ende zu bereiten. Man wendet sich an die Innenminister-Konferenz. Motto: „Böller Ciao“.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert von den Innenminister*innen der Länder sowie vom Bundesinnenminister ein bundesweites Verbot privater Silvesterböller und -raketen. Die Niederlande hätten bereits erkannt, dass die verheerenden Folgen von privatem Silvesterfeuerwerk „nur durch ein flächendeckendes Verbot gestoppt werden könnten,“ so wurde mitgeteilt. Innenminister Alexander Dobrindt weigere sich jedoch, Konsequenzen zu ziehen.

Silvester, das bedeutet leider auch: Einsatzkräfte werden mit Raketen attackiert, Millionen Haus-, Nutz- und Wildtiere geraten in panische Angst, und an keinem Tag des Jahres ist die Luft so stark mit Feinstaub belastet wie in der Silvesternacht. Hinzu kommt, dass sich an Böllern viele schwer verletzen.

Das Verbot zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern gilt in Aachen ab dem 31. Dezember 2025 um 0 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr. Nicht mitführen darf man Feuerwerkskörper in dem angezeigten Bereich (s. unten) ab dem 31. Dezember 2025  um 18 Uhr bis zum 1. Januar 2026 um 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung ist hier:  aachen.de/ohnefeuerwerk

Zusätzlich weist die Stadt Aachen darauf hin, dass das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen grundsätzlich verboten ist. Dies gilt auch für alle Bereiche außerhalb des Grabenrings. Somit dürfen zum Beispiel in Kornelimünster oder Burtscheid auch nur eingeschränkt Feuerwerkskörper gezündet werden. 

Das Verbot betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz. Foto: Stadt Aachen


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