
Das größte deutsche Wohnungsunternehmen Vonovia hat – nach monatelangem Widerstand – der Montage eines Balkonkraftwerks gerichtlich zugestimmt. Ein Mieter aus Aachen hatte sich mit Unterstützung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Blockadehaltung und überzogene Anforderungen gewehrt, darunter Windlastberechnungen, statische Nachweise und die Anwendung der Norm für Vertikalverglasung.
Vonovia hat auf die Klage des Mieters hin vor Gericht nun vorbehaltlos zugestimmt, so dass sich der Rechtsstreit zugunsten des Mieters und auf Kosten von Vonovia erledigt hat. Die DUH teilte heute mit, dass sie Vonovia auffordert, „ihre Gestattungsvereinbarungen zur Anbringung von Balkonkraftwerken nun schnellstmöglich zu überarbeiten“ und damit hunderttausenden Mieterinnen und Mietern Rechtsicherheit zu verschaffen.
„Der Rückzug von Vonovia bestätigt, dass der pauschale Widerstand gegen Balkonkraftwerke rechtlich und sachlich nicht haltbar ist. Wer Mieterinnen und Mieter mit überzogenen technischen Anforderungen ausbremst, steht der Energiewende aktiv im Weg.
Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH
Weiter heißt es in der Mitteilung: Gestützt werde die Forderung der DUH durch ein Urteil von Anfang Dezember. Eine große Hamburger Wohnungsgenossenschaft habe versucht, einen Mieter zum Rückbau seiner Photovoltaikanlage zu zwingen. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek habe klatgestellt, dass der Vermieter dies nicht verlangen könne.
Pauschale Bedenken des Vermieters, wie Haftungsrisiken oder optische Beeinträchtigungen, seien demnach keine ausreichenden Gründe zur Verweigerung. Besonders erfreulich sei dabei, so teilt die DUH mit, dass mit diesem Urteil erstmals explizit auch der Anschluss an einer herkömmlichen Außensteckdose („Schuko“) gerichtlich erlaubt wurde. Das spart die hohen Kosten einer in der Vergangenheit oft noch verlangten Einspeisesteckdose.
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