Für arme Wöchnerinnen in Aachen gab es einst die Entbindungsanstalt „Zuflucht“

Das Aachener Stadtarchiv zeigt als Archivale des Monats die Hausordnung der städtischen Entbindungsanstalt „Zuflucht“ aus dem Jahr 1901 (Foto: s. unten). Man teilte damals offenbar Frauen in „tugendhafte“ und „nicht tugendhafte“ Frauen ein. Das Stadtarchiv stellte freundlicherweise folgenden Text zur Verfügung:

Frauen, die im 19. Jahrhundert in Aachen schwanger waren und in Armut lebten, hatten nicht viele Möglichkeiten auf Unterstützung bei der Geburt. Tugendhafte und verheiratete arme Wöchnerinnen konnten das 1830 gegründete Marianneninstitut in der Bendelstraße für neun Tage in Anspruch nehmen. Benannt war das Institut nach Prinzessin Marianne von Preußen.

Armenverwaltung bezahlte

Frauen wurden in dieser Zeit mit allem, was sie benötigten, kostenlos versorgt und von den Hebammen des Instituts im Umgang mit ihren Säuglingen geschult. Die städtische Armenverwaltung kam für die Aufenthaltskosten auf. Das Marianneninstitut, das 1897 in größere Räumlichkeiten in der Jakobstraße 18 umzog, existierte bis zum Jahr 1959.

Das Haus Jakobstraße 18. Dahinter befand sich einst die Entbindungsanstalt „Zuflucht“. In der Jakobstraße haben bis 1959 etwa 40.000 Aachenerinnen und Aachener das Licht der Welt erblickt.

Unverheiratete und als nicht tugendhaft angesehene Frauen konnten die städtische Entbindungsanstalt „Zuflucht“ aufsuchen, die auf der Rückseite des Marianneninstituts lag und ihren Eingang am Annuntiatenbach hatte. Das Grundstück für die „Zuflucht“ hatte die städtische Armenverwaltung 1899 vom Mariannenverein, dem Betreiber des Marianneninstituts, erworben und dort die Entbindungsanstalt errichtet. Die Gelder hierfür stammten vor allem aus einer Stiftung von Philipp Heinrich Cockerill. Mit dem Mariannenverein schloss die Stadt Aachen einen Vertrag zur Betreuung der Frauen in der „Zuflucht“ ab, der ab dem 1. April 1901 in Kraft trat. 

„Strikte“ Hausordnung

Es gab eine strikte Hausordnung für die armen Patientinnen der städtischen Entbindungsanstalt „Zuflucht“. Die schwangeren Frauen wurden dort als „Pfleglinge“ bezeichnet und waren in verschiedene Klassen eingeteilt. Für die Pfleglinge der III. Klasse zahlte die Stadt die niedrigsten Verpflegungskosten, weshalb sie sich an den Arbeiten in der Entbindungsanstalt beteiligen mussten und nur Anstaltskleidung tragen durften.

Die Frauen hatten sich „anständig und ruhig“ zu verhalten. „Alles Lärmen, Schreien und Zanken ist verboten.“ Sie durften ihr Schlafzimmer während des Tages nicht betreten, nur sonntags von 14 bis 15 Uhr Besuch empfangen, Wöchnerinnen war der Empfang von Besuch ganz verboten.

Die Post lief durch die Hände der Hebamme und bei Verdacht auf anstößige Inhalte konnte den Frauen der Empfang und Versand der Post verweigert werden. Auch durften sie die Anstalt ohne Erlaubnis des Arztes nicht verlassen. Doch die Verhaltensmaßregeln gingen noch weiter. Es war ihnen verboten, „sich in’s Fenster zu legen oder mit außerhalb der Anstalt befindlichen Personen durch Worte oder Zeichen in Verbindung zu treten. Zuwiderhandlungen führten zur sofortigen Entlassung aus der Anstalt.

Quellen: Stadtarchiv Aachen, PRZ 30-1139 bzw. -1319, fol. 117; BAU 5-738


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