Schwerer Schlag gegen eine Form der Meinungsäußerung, die hauptsächlich von jungen Menschen und einer Kulturszene in Aachen genutzt wird, jedenfalls bisher seit 2019 jedes Jahr. Unfassbar.

Die Krachparade Aachen ist keine Versammlung. Das meint jedenfalls das Verwaltungsgericht Aachen in seinem Beschluss vom 26. August 2025. Die Krachparade sei keine Versammlung, die unter dem Schutz des Grundgesetzes steht. (Aktenzeichen 6 L 722/25)
Damit kann die Demo für kulturelle Freiräume nicht wie bislang stattfinden. Erwartet wurden etwa 3500 Personen, die mit zahlreichen Lautsprecherwagen etwa 10 Kilometer durch Aachen ziehen. Abschlußveranstaltung vor dem Tivoli. Die Parade war dieses Jahr eigentlich für den 6. September geplant.
Foto: AachenNews Archiv
Die Polizei hatte im Vorfeld gemeint, die Parade sei vom Versammlungsrecht nicht betroffen. Es sei hauptsächlich eine Art Tanz- und Spaßveranstaltung. Die Veranstalter hatten sofort gegen die Einschätzung der Polizei geklagt. Vor-Bericht dazu: hier.
s. dazu Justizportal
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