Ab dem 1. Mai erhebt die Stadt höhere Gebühren für neu ausgestellte und geänderte Bewohnerparkausweise.
Die fällige Gebühr wird ab Anfang Mai nach der Fläche berechnet, die ein Kraftfahrzeug im Straßenraum belegt, also nach Länge und Breite. Für jeden belegten Quadratmeter wird eine Gebühr von 30 Euro fällig. Hinzu kommt eine Verwaltungsgebühr für den Antrag in Höhe von 15 Euro. Die Kosten orientieren sich zukünftig am wirtschaftlichen Wert der Parkflächen im öffentlichen Raum und an den Herstellungs- und Unterhaltungskosten für Parkplätze.
Wer kann Ausweise beantragen?
Mit der neuen Verordnung und Gebührensatzung für das Bewohnerparken wird auch der Kreis der Personen vergrößert, der Bewohnerparkausweise in Aachen erhalten kann. Zum Berechtigtenkreis gehören alle Personen, die in einer Bewohnerparkzone in Aachen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet sind und dort auch wohnen.
Die Antragsteller müssen Halter des angegebenen Kraftfahrzeugs sein oder dieses nachweislich dauerhaft nutzen. Somit können nun auch Auszubildende ohne zusätzliches ÖPNV-Abonnement, Auto-Abonnement-Nutzende und Zweitwohnsitzler*innen einen Bewohnerparkausweis beantragen, wenn sie nachweisen können, dass sie ihr Kraftfahrzeug dauerhaft nutzen.
Der neue Ausweis kann online nun für drei, sechs oder zwölf Monate über das Serviceportal der Stadt Aachen beantragt werden. Falls Bürger*innen Unterstützung bei der Onlinebeantragung und bei der Anmeldung über BundID benötigen, steht das Servicecenter Call Aachen unter der Behördenrufnummer 115 zur Verfügung. Darüber hinaus kann der Bewohnerparkausweis persönlich im Bürger*innen-Service erworben werden.
Alle bereits ausgegebenen Bewohnerparkausweise bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig. Eine Nachforderung von Gebühren auf Grundlage der neuen Gebührenrechnung wird es nicht geben. Bei einer Änderung des aktuell gültigen Bewohnerparkausweises ab 1. Mai 2025 greift aber die neue Regelung. Einen neuen Ausweis können Berechtigte frühestens einen Monat vor Ablauf des bisherigen Ausweises beantragen.
Mehr Infos hier: www.aachen.de/bewohnerparken

Quelle: Stadt Aachen, Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing






















