März war bisher sehr trocken. Waldbrandgefahr.

Der März hatte schon viele schöne Frühlingstage. Der Wald ist jetzt schon knochentrocken und es steigt die Gefahr von Waldbränden. Die Feuerwehr und das Forstamt der Stadt weisen darauf hin, dass Rauchen und offene Feuer im Wald ausdrücklich verboten sind.

In Wald und Waldnähe (hier Gemmenicher Weg) gilt ein grundsätzliches Rauchverbot. Bei Verstoß ist ein hohes Bußgeld (bis zu 25.000 Euro) fällig. Foto: AachenNews Archiv

Das Rauchverbot gilt ab sofort bis 31. Oktober, offenes Feuer ist ganzjährig untersagt. Wer dem Wetterexperten Jörg Kachelmann auf Bluesky oder X folgt, weiß: Über 90 Prozent der Waldbrände haben keine natürliche Ursache. Umso wichtiger ist es daher, dass Waldbesucher*innen achtsam im Öcher Bösch unterwegs sind. 

Im NRW-Landesforstgesetz heißt es wörtlich, dass „im Wald oder in einem Abstand von weniger als einhundert Meter vom Waldrand […] außerhalb einer von der Forstbehörde errichteten oder genehmigten und entsprechend gekennzeichneten Anlage das Anzünden oder Unterhalten eines Feuers oder die Benutzung eines Grillgerätes sowie das Lagern von leichtentzündlichen Stoffen nicht zulässig“ ist.

Wer Rauch sieht oder im Wald ein Feuer entdeckt, sollte sofort über den Notruf 112 die Feuerwehr alarmieren. Dabei kann man sich im Wald an den ausgeschilderten Rettungspunkten orientieren. Infos unter www.aachen.de/wald. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe informiert in einem Flyer.


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