Frauen wollen sich informieren – ohne Bevormundung

Gegen den unsäglichen Paragraf 218 bzw. das, was von ihm alles noch übrig geblieben ist (s. §219a*), kämpfen Frauen wohl noch die nächsten 100 Jahre. Großmutter, Mutter und Tochter wissen davon ein Lied zu singen. Doch jetzt gibt es Hoffnung. Eine neue Generation will es sich z. B. nicht verbieten lassen, sich über Schwangerschaftsabbruch in sachlicher Form im Internet zu informieren. – Fotos: Gesehen in der Oppenhoffallee (und am Neumarkt).

Hier weiterlesen: https://www.sexuelle-selbstbestimmung.de

Der Arzt Detlef Merchel wurde diese Woche zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Das Gericht sah keinen Spielraum für eine andere Entscheidung. Das ist der „neue“ 219a! Er garantiert nur eins: dass Ärzt*innen wegen sachlicher und korrekter Information verurteilt werden. Schade, dass gerade die Sozialdemokratinnen das nicht kapiert haben. Merchel informiert seit 15 Jahren online. Jetzt darf er das nicht mehr.

Verhandlung: Verstoß gegen Paragraf 219a: Geldstrafe für Frauenarzt https://wn.de/Muensterland/Kreis-Coesfeld/Nottuln/4423981-Verhandlung-Verstoss-gegen-Paragraf-219a-Geldstrafe-fuer-Frauenarzt?utm_source=Twitter&utm_medium=Shared%2dLink…

*Abtreibungs-Paragraf 219a StGB, ist ein Paragraf, der weiterhin ärztliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch unter Strafe stellt.


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