Der Wahlkampf zur Bundestagswahl (26. September) hat bereits begonnen. Somit werdet ihr bald auch Wahlwerbung im Briefkasten haben. Die Parteien fragen bei der Stadtverwaltung an und bekommen die Adressen von ordnungsgemäß gemeldeten Bürger*innen ausgehändigt. Zum Beispiel die Adressen von Erstwähler*innen oder Letztwähler*innen (Senior*innen) oder anderen Gruppen.
Jeweils immer nur nach Jahrgängen dürfen die Namen und Adressen rausgegeben werden. Diese Daten MUSS die Verwaltung auf Nachfrage rausrücken, so lautet das Gesetz.
„Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) ist die Stadt Aachen als Meldebehörde zu verschiedenen Datenübermittlungen von Personendaten aus dem Melderegister verpflichtet“, so teilt die Pressestelle korrekt mit.

Der Übermittlung deiner Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen – im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene – kannst du durch Widerspruch entgehen.
Wer einer solchen Datenübermittlung widersprechen möchte, kann dies im Serviceportal der Stadt Aachen unter https://serviceportal.aachen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/4603/show tun. Dort kann man das Formular runterladen und ausfüllen. Oder man reicht den Widerspruch schriftlich ein oder zur Niederschrift beim Bürger*innenservice im Verwaltungsgebäude Bahnhofplatz, am Katschhof oder bei den Bezirksämtern.