

Maskenpflicht auf den städtischen Recyclinghöfen
Bürgerinnen und Bürger, die Abfälle zu den städtischen Recyclinghöfen bringen, müssen auf dem Gelände eine medizinische oder FFP2-Maske tragen. Das teilte jetzt die Pressestelle der Stadt mit.
Die Nutzung von textilen Masken oder Alternativen wie beispielsweise Schals ist nicht zulässig. Kund*innen, die ein Attest zur Maskenbefreiung besitzen, müssen dieses auch auf dem Recyclinghof mitführen und vorzeigen.
Weiter heißt es: „Bei Nichtbeachtung behalten es sich die Mitarbeitenden vor Ort vor, die entsprechenden Personen des Hofs zu verweisen.“ (s. korrekte Verwendung des Genitivs)
Tausch der Abfall-Abfuhrtage
Die Abfuhrtage der Abfallsammlung sind zum 1. Januar in den Bereichen Aachen-Innenstadt und Aachen-Burtscheid getauscht worden. Der Entsorgungstag der Innenstadt ist nicht mehr dienstags, sondern freitags. In Burtscheid wird der Abfall dienstags statt freitags abgeholt.
Der Aachener Stadtbetrieb beabsichtigt mit der Umstellung, die auf einen Ratsantrag zurückgeht, die Entsorgungstage von den jeweiligen Wochenmärkten zu trennen und so die Situation für Marktbesucherinnen, Marktbeschickerinnen sowie die Mitarbeitenden der Abfallentsorgung zu entzerren.
Die Anwohner*innen wurden seitens des Stadtbetriebs über die Änderung informiert.
Die neuen Abfuhrtermine findet man auch im Abfallkalender sowie unter www.aachener-stadtbetrieb.de.