
Das Amtsgericht in Aachen hat entschieden, dass der passionierte Fahrradfahrer und Journalist Bernd Müllender 60 Euro Strafe, zzgl. Gebühren, zzgl. Kosten des Verfahrens zahlen muss. Er war – als die Ampel auf der Kreuzung Adalbertsteinweg/Kongressstraße Rot zeigte – zu seiner eigenen Sicherheit so weit vorgefahren, dass alle wartenden Pkw-Fahrer ihn sehen mussten. Er wollte vermeiden, von einem rechts-abbiegenden Autofahrer übersehen und zu Fall gebracht zu werden. Vorbericht hier
Das war „eine Rotlichtfahrt“, entschied ein Polizist, der im September vorigen Jahres die Szene beobachtete und 60 Euro haben wollte. Die „Rotlichtfahrt“ erkannte – im Namen des Volkes – auch die Richterin. Müllender will es nicht bei dem Urteil belassen, sondern den nächsten Schritt auf dem Weg durch die Instanzen gehen.
Umfangreich durfte sich der Delinquent zunächst äußern. „Sind Sie Fahrradfahrerin?“, frage er die Richterin, und als die Dame freundlich meinte, das tue doch wohl nichts zur Sache, erklärte er, falls nämlich nicht, dann müsse er zu seiner Situation als Fahrradfahrer und zu der Situation aller Radfahrer in Aachen etwas weiter ausholen. Was er dann auch tat.
Mehr als ein Dutzend ZuschauerInnen verfolgte die Verhandlung, wohl alle kannten die Situation, die Müllender beschrieb. Er gab auch gleich das Überfahren der Haltelinie zu, „denn jederzeit sichtbar zu sein, das hat Priorität“. Im Schatten eines Autos zu stehen und nicht gesehen zu werden, das könne bisweilen lebensgefährlich sein. Müllender erinnerte an die zwei Toten des Jahres 2019 und dass zumindest auf der Vaalser Straße die Radler 3 Sekunden früher losfahren dürfen. Das sei auf dem Adalbertsteinweg nicht der Fall.
Ein Busgeld zu bekommen, nur weil man sich schützt und dabei keinen anderen behindert oder gar schädigt, „das ist absurd“, so Müllender. Er nannte den Adalbertsteinweg eine „Rennstrecke des Horrors“. (Unter uns: Wer das bezweifelt, ist dort noch nie mit dem Rad hoch- oder runtergefahren. Der ganze A’weg sollte für Radler komplett gesperrt werden.)
Der Polizist, der ihm die Knolle verpasst hatte, wurde als Zeuge reingerufen und überraschte mit einer fahrradfreundlichen Aussage. Er wisse, dass gerade in Aachen die Verkehrssituation „schwierig ist“. Und weiter über Bernd Müllender: „Ich vermute, er wollte den klassischen Abbiege-Unfall vermeiden.“ Das mache auch tatsächlich Sinn, so der Beamte, dass ein Radler vorfährt und sich zeigt. Er könne das nachvollziehen, dass Fahrradfahrer nicht in so eine gefährliche Situation geraten wollten. Doch – so sinngemäß – eine Rotlichtfahrt, also die Übertretung eines Gesetzes, könne ja wohl nicht die Lösung des Problems sein.
Selbstschutz wegen stadtplanerischen Mängeln, das ist zwar verständlich, aber nicht die Lösung eines von Stadtplanern geschaffenes Problems, was die Politik nicht in den Griff bekommt. Na, vielen Dank.
Zu einer Aufhebung des Entscheids gegen Müllender kam es dann – wie oben erwähnt – leider nicht. (Eine Skizze von der Situation s. unten.)



Ich hatte die gleiche Situation schon mal vor langer Zeit in Saarbrücken.
Ich fuhr ein paar Sekunden bevor es Grün wurde los, weil sich ein PKW so dicht neben mich stellte dass es mir unmöglich schien, ungefährdet loszufahren.
Ein Streifenwagen stoppte mich und eine Anzeige ergab einen Strafbefehl von 100.- DM.
Zum Vergleich: Ein halbes Jahr davor fuhr mich ein Taxi an. 3 Wochen Gehunfähigkeit.
Der Taxifahrer wurde zu 70.- DM Bußgeld verurteilt.
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Diesem Satz muss ich entschieden widersprechen: „Der ganze A’weg sollte für Radler komplett gesperrt werden.“ Wem gehört denn die Stadt? Den Autofahrern? Im Jahr 2020? Unter der Ägide des Klimanotstands? Nein: Der ganze A’weg sollte für den privaten Autoverkehr komplett gesperrt werden. Wie der Rest der Innenstadt übrigens auch. Macht gute Luft, lässt Radfahrer*innen überleben, sorgt für eine lebenswerte Stadt!
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Das im Erdgeschoß ist nicht die Kantine sondern die „Cafeteria & Bistro | Leib-Gericht im Atrium“ (https://leib-gericht.de/imatrium.html).
Die Kantine befindet sich auf der 3. Etage und nennt sich „Leib-Gericht auf der 3.“ (https://leib-gericht.de/dritteetage.html).
Beide Einrichtungen sind außergewöhnlich gut und auch angemessen günstig. Man muß halt sttes die Sicherheitskontrolle über sich ergehen lassen, was bei Prozessen mit „kritischer Sicherheitslage“ schon mal was arg intensiv sein kann …
Schmecken tut es immer dort!
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