Es verdichten sich die Hinweise, dass das Virus nur dann wirklich gefährlich ist, wenn sich viele Menschen eng beieinander innen in einem nicht sehr großen Raum aufhalten. Deshalb gilt: Wenn innen, dann Fenster auf!
Und: Frauen unter 40 werden extrem, also wirklich extrem selten krank. Manche sagen schon: Das Virus erreicht Frauen unter 40 nicht.

Die aktuelle Lage in Sachen Corona-Virus: In der StädteRegion gibt es nunmehr 1895 positive Fälle, davon 938 in der Stadt Aachen. 1664 ehemals positiv auf das Corona-Virus getestete Personen sind inzwischen wieder gesund.
Die Zahl der gemeldeten Todesfälle liegt aktuell bei 84.
Es wird darauf hingewiesen, dass es neben den durch Test bestätigten Infektionen auch noch eine unbekannte Zahl Infizierter gibt.
Aktuelle Coronaschutzverordnung: Die für die Zeit bis zum 10. Mai aktualisierte Coronaschutzverordnung ist nachzulesen auf www.aachen.de/corona. Darin sind alle wesentlichen Themen geregelt – von Reiserückkehr, stationäre Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen über Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten, Bibliotheken bis hin zu Handel, Gastronomie, Beherbergung und mehr.
Ab sofort ist in NRW der Betrieb bestimmter Kultur- und Freizeiteinrichtungen unter strengen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben wieder möglich.
Spielplätze werden nach entsprechender Vorbereitung von den Kommunen ab morgen, 7. Mai, wieder geöffnet. Die Bolzplätze bleiben vorerst geschlossen, da diese in der Regel von mehreren Menschen gleichzeitig für Teamsportarten mit Nähe und Körperkontakt genutzt werden. Eine Öffnung der Bolzplätze wird mit einer noch ausstehenden Öffnung der Sportplätze einhergehen.
Schulen: Am morgigen Donnerstag, 7. Mai, wird der Unterricht für die vierten Schuljahre wieder aufgenommen. Die Schulen in der Städteregion Aachen sind darauf gut vorbereitet. Die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts gilt grundsätzlich auch für die vierten Klassen der Förderschulen. Ausgenommen sind jedoch derzeit noch die Förderschulen mit den Schwerpunkten geistige sowie körperliche und motorische Entwicklung.
Die aktuell bestehenden, generellen Besuchsverbote in den Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe werden zum 10. Mai aufgehoben. Damit haben Bewohnerinnen und Bewohner wieder die Möglichkeit, Besuche etwa von Familienangehörigen und Freunden zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass wichtige Schutzmaßnahmen eingehalten werden, etwa durch separate Besuchsareale, entsprechende Schutzkleidung und ein Screening der Besucherinnen und Besucher.
Konkret sehen die Neuregelungen für die stationären Pflegeeinrichtungen vor, dass Besuche in separaten Arealen oder Raumeinheiten im Außenbereich erfolgen können. Bei Vorliegen entsprechender Schutzmaßnahmen und insbesondere auch Schutzkleidung können die Besuche auch innerhalb der Einrichtung, zum Beispiel in separaten Räumen oder bei bettlägerigen Personen im Bewohnerzimmer stattfinden.
Zudem sollen Menschen mit Behinderung wieder die Möglichkeit haben, in den Werkstätten ihrer Tätigkeit nachzugehen.
Museen: In der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW ist vorgesehen, dass die Museen und einige andere Kultureinrichtungen wieder ihren Betrieb aufnehmen können. In Aachen gilt das für das Ludwig Forum für Internationale Kunst an der Jülicher Straße und für das Centre Charlemagne Neues Stadtmuseum Aachen am Katschhof.
In den beiden Häusern, die wieder zu den üblichen Zeiten geöffnet haben, gilt für Personal wie Besucher: Mundschutzpflicht. Entsprechende Hygienevorkehrungen sind vorbereitet. Zum Konzept gehört auch, dass nur eine maximale Zahl an Gästen (50 im Ludwig Forum und 20 im Centre Charlemagne) gleichzeitig in die Ausstellungen gehen darf.
Für das Couven-Museum und das Zeitungsmuseum, die räumlich beengter sind, ist derzeit noch keine Öffnung vorgesehen.
Maskenpflicht: In NRW gilt die Maskenpflicht. Beschäftigte und Kunden sind zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet:
· als Passagiere im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr
· in Verkaufsstellen und Handelsgeschäften und auf Wochenmärkten
· bei der Abholung von Speisen und Getränken innerhalb von gastronomischen Einrichtungen
· auf sämtlichen Allgemeinflächen von Einkaufszentren, „Shopping Malls
· in sämtlichen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern die ohne Einhaltung eines Sicherheitsabstands von 1,5 m zum Kunden erbracht werden sowie
· in Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.
Wichtig ist der richtige Umgang mit der Mund-Nasen-Bedeckung: Die Maske muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Bitte beachten: Masken mit Ausatemventilen sind zum Fremdschutz ungeeignet und im Sinne der Maskenpflicht nicht einsetzbar!
Ein Merkblatt mit Hinweisen zu den verschiedenen Masken findet man im Internet unter www.aachen.de/corona (Rubrik Schutzmasken-ABC).
Abstrichzentrum: Das Abstrichzentrum am Aachener Tivoli ist an Werktagen von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Menschen, die getestet werden wollen, müssen vorher die Telefonhotline 0241/5198-7500 anrufen. Bei der Vorprüfung wird abgeklärt, ob die Bedingungen für eine Testung grundsätzlich erfüllt sind.