
Wer noch behauptet, er blicke bei den ständig wechselnden Einschränkungen hinsichtlich der Pandemie noch durch, irrt sich wahrscheinlich. Wieviele Leute aus wievielen Haushalten ohne Kinder dürfen sich noch treffen, und wo genau? Für wie lange und mit oder ohne negatives Testergebnis? Trotz der wackeren Dauerberichterstattung in den Zeitungen haben wir alle den Überblick verloren.
Das Krisenteam von Stadt und StädteRegion Aachen gibt sich die allergrößte Mühe, den Überblick zu behalten. Man trifft sich und investiert ungeheuer viel Zeit in Aktivitäten, die keinerlei Einfluss auf den Gang der Pandemie haben. Gleichwohl befremdet folgende Mitteilung:
Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass nur die vom RKI ausgewiesenen Zahlen maßgeblich sind, haben die gemeinsam agierenden Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen beschlossen, nur noch die Inzidenzzahlen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu veröffentlichen.
Auf eine Berechnung eigener Inzidenzwerte, auch für die einzelnen Kommunen, wird ab sofort verzichtet.
Weiter wird mitgeteilt:
Ab heute (29. April) sind die Angebote des „click & meet“ in den nicht privilegierten Ladengeschäften nicht mehr zulässig. Es sind nur noch die Öffnung der privilegierten Ladengeschäfte mit Angeboten für den täglichen Bedarf (z.B. Supermärkte, Drogerien, Tankstellen) sowie „click & collect“ möglich.
Auch Präsenzunterricht und die Kindertagesbetreuung vor Ort sind ab heute nicht mehr erlaubt. Vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Abschlussklassen und Förderschulen ausgenommen. Prüfungen, insbesondere Abschlussprüfungen, sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und bleiben daher von den Einschränkungen unberührt.
Die Regelungen zur Notbetreuung in den Kitas ergeben sich aus der Coronabetreuungsverordnung. Darin heißt es, dass nur Eltern, die die Betreuung ihrer Kinder „nicht auf andere Weise sicherstellen können“, ihre Kinder in die Betreuung geben dürfen. Dafür ist jetzt eine schriftliche Erklärung nötig. Zudem muss der wöchentliche Bedarf vorher angemeldet werden. Außerdem ist die Notbetreuung offen für Kinder, deren Schutz sonst gefährdet ist. Des Weiteren für „besondere Härtefälle“ in Absprache mit dem Jugendamt. Auch die Kitas selbst haben die Möglichkeit, auf „bestimmte Familien“ zuzugehen.
Erst wenn die Sieben-Tage-Inzidenz ab dem Tag nach dem Eintreten (also frühestens ab morgen) an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen den Schwellenwert unterschreitet, so treten erst an dem übernächsten Tag (Tag 7) die Maßnahmen außer Kraft. Fällt die Inzidenz wieder stabil unter 165, kehren die Schulen am ersten Montag nach der entsprechenden Feststellung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales zum Wechselunterricht zurück. Somit steht schon jetzt fest, dass in der gesamten kommenden Woche kein Präsenzunterricht stattfinden wird.
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Eine interessante Seite mit Daten des RKI ist diese hier: https://experience.arcgis.com/experience/478220a4c454480e823b17327b2bf1d4/page/page_1/
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Zur Aufmunterung eine flotte Musik zum aktuellen Thema: impfen