Covid-Fälle bei der Aachener Firma Continental

Aus der Pressemitteilung der Krisenstäbe von Stadt und StädteRegion Aachen von Freitag, 10. Mai. Ein Auszug mit Ergänzungen von AachenNews:

Impfen lassen vom Hausarzt: Priorisierung aufgehoben

Für Impfungen bei den Hausärztinnen und Hausärzten mit „AstraZeneca“ sowie „Johnson&Johnson“ wurde die Impfpriorisierung aufgehoben. Zudem wurde die Empfehlung für das Intervall zur Zweitimpfung mit AstraZeneca auf den Zeitraum von vier bis zwölf Wochen ausgeweitet. (Jüngere Leute haben oft noch gar keinen Hausarzt. Fragt dann einfach mal bei Fachärzten an. Wenig Impfdruck haben erfahrungsgemäß Ärzte und Ärztinnen, die am Rand von Aachen (Würselen, Bardenberg, Walheim, Herzogenrath usw.) praktizieren. Manche hatten auch schon bei Dermatologen Glück!)

In Nordrhein-Westfalen können jedenfalls seit letzter Woche Arztpraxen Personen unter 60 Jahren unabhängig von ihrer Priorisierung mit AstraZeneca impfen. Voraussetzung ist, dass genug Impfstoff da ist und dass ihr euch nach sorgfältiger Aufklärung durch den impfenden Arzt oder die Ärztin dafür entscheidet. Die Termine werden mit den jeweiligen Arztpraxen vereinbart.

Denjenigen, die bereits eine Erstimpfung mit AstraZeneca erhalten haben, steht es darüber hinaus frei, sich mit ihrem Arzt über eine Verkürzung der Frist bis zur zweiten Impfung auszutauschen.

In der Aachener 100,5 Arena (a. k. a. Eissporthalle) und bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten kann man sich mit AstraZeneca impfen lassen. Foto: Henning Brinkmann

lm Rahmen der Arbeitgeber-Testungen sind beim Aachener Reifenhersteller Continental in Rothe Erde am Mittwoch 11 positive Testungen aufgetreten. Daraufhin wurden noch am Mittwoch umgehend alle 11 betroffenen Personen einer PCR-Testung unterzogen. Die Laborergebnisse werden noch im Laufe des heutigen Tages (14. Mai) erwartet. Das Gesundheitsamt ist heute vor Ort in dem Betrieb, um gemeinsam mögliche weitere Maßnahmen (evtl. Reihentestung) zu besprechen.

UPDATE: Bei Continental werden Reihentestungen erwogen. Es sollen jetzt schon 60 Mitarbeiter (eine Schicht) in Quarantäne geschickt worden sein. Es ist nicht ganz klar, wie viele Leute bisher positiv getestet wurden. Klar ist, dass Mitarbeiter entweder in der Kantine oder am Arbeitsplatz zu nah beieinander gestanden haben. Es könnte sich die oft geäußerte Annahme bestätigen, dass sich insgesamt viel mehr Menschen am Arbeitsplatz anstecken als in häuslicher Umgebung. Davor ist oft gewarnt worden, allerdings mit wenig Erfolg. Manche Arbeitgeber sollen in dieser Hinsicht nicht besonders kooperativ sein, so wurde und wird in den Sozialen Medien gelegentlich behauptet.

***

Noch nicht für uns: Öffnungsperspektiven

Das Land NRW hat die neue Coronaschutzverordnung vorgelegt, die am morgigen Samstag, 15. Mai, in Kraft tritt. Sie gilt bis zum 4. Juni. Sie zeigt in den Bereichen wie Ausgangsbeschränkung, Kontaktbeschränkungen, Kultur, Gastronomie, Beherbergung, Messen und Märkten, Tagungen und Kongressen, privaten Veranstaltungen, Sport, Freizeit und Einzelhandel konkrete Öffnungsperspektiven auf.

Dabei gelten die ersten Öffnungsschritte, nachdem in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz (mindestens fünf hintereinander folgende Werktage) von unter 100 erreicht worden ist. Eine zweite Öffnungsstufe wird erreicht, nachdem eine stabile Sieben-Tage-Inzidenz von weniger als 50 zu verzeichnen ist.

Da die StädteRegion Aachen bislang noch an keinem Tag eine geringere Inzidenz als 100 erreicht hat, greifen sämtliche Festlegungen und Öffnungsschritte der Coronaschutzverordnung NRW bei uns noch nicht. Das bedeutet konkret, dass in der StädteRegion Aachen nach wie vor die Bundesnotbremse zur Anwendung kommt – auch mit den dort festgelegten Kontaktbeschränkungen und der Ausgangssperre.

Informationen rund um die Coronaschutzverordnung NRW gibt es unter: ww.land.nrw/corona.

Neue Einreiseverordnung: Quarantänepflicht für Urlauber

Seit dem gestrigen Donnerstag, 13. Mai, gelten auch in der StädteRegion Aachen neue Einreiseregelungen. Damit gilt nun für Reisende, die aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreisen, grundsätzlich eine 10-tägige häusliche Quarantäne, die aber direkt schon durch die Übermittlung eines negativen Tests aufgehoben werden kann. Ausgenommen von der Quarantänepflicht sind vollständig geimpfte und genesene Personen.

Für die Testung ist ein Corona-Schnelltest ausreichend. Allerdings ist neu, dass nun nach dem Aufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet – wie etwa den Niederlanden – eine Freitestung erst ab dem fünften Tag nach der Einreise möglich ist. So lange gilt in jedem Fall die Quarantänepflicht.

Die Bundesverordnung legt Ausnahmen von dieser Quarantänepflicht fest – unter anderem für Grenzpendler, Familienbesuche und für Aufenthalte von weniger als 24 Stunden. Grenzpendler müssen sich weiterhin zweimal pro Woche testen lassen. 

Bei der Rückkehr aus einem Virusvariantengebiet gelten strengere Regelungen. Die rechtlichen Regelungen sind im Detail der Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundes vom 12. Mai 2021 zu entnehmen.

In der StädteRegion ist „click & meet“ möglich

Seit dem 12. Mai ist wieder „click & meet“ (Einkaufen mit Test und Termin) im Einzelhandel möglich. Voraussetzung für den Zutritt im Rahmen von „click & meet“ ist weiterhin ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden sein darf. In der Verordnung zur Regelung von Erleichterungen und Ausnahmen von Schutzmaßnahmen wurden vollständig Geimpfte und Genesene den Getesteten gleichgestellt.

Jede Menge nützlich Infos für Menschen aus der StädteRegion Aachen gibt es hier.

Über AachenNews.org

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