Böllerverbot wird in Aachen von Ordnungsamt und Polizei kontrolliert

Es naht die Nacht, in der man früher gern in betrunkenem Zustand mit gefährlichem Sprengstoff hantierte. Es gab Verletzte, Hausbrände, und die Feinstaubbelastung war auch gigantisch. Voll mit fettem Essen und Alkohol galt es, etwas als „Tradition“ zu pflegen, was eigentlich kompletter Blödsinn war. Aber – wie das mit Traditionen nun mal ist – die Sache wurde durchgezogen.

Bis in Aachen eine frisch renovierte Kirche an einer Ecke lichterloh in Flammen stand, weil jugendliche Menschen es lustig fanden, ein Gotteshaus zu beschießen. Ein wertvoller, alter Altar bzw. das Zubehör gingen für immer verloren. Dann bekamen wir es auch noch mit Covid 19 zu tun, da ist es schon allein gefährlich, wenn sich zu Silvester – ohne Raketenbeschuss – viele Menschen an einem Ort zusammenfinden. Da wäre es eigentlich an der Zeit für eine veritable Drohnen-Show. Pforzheim hat sie.

In Aachen am Frankenberger Park gesehen. Eine Drohnen-Show wie in Pforzheim gibt es in Aachen leider nicht.

Es wundert nicht: Die Stadtverwaltung in Aachen hat für Silvester ein Verbot von Feuerwerk erlassen. Wie im letzten Jahr ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern, die eine Höhe von über einem Meter erreichen können, auf und innerhalb des Grabenrings untersagt. Und natürlich auch in den Stadtbezirken.

Dies erfolge „zum Schutz der historischen, religiösen und kulturell schützenswerten Bauwerke, die durch das Silvesterfeuerwerk einer besonderen und erheblich gesteigerten Brandgefahr ausgesetzt sind“, teilt die Pressestelle mit. Auf Straßen und Plätzen gibt es in der Silvesternacht große Ansammlungen zur Feier des Jahreswechsels. „Menschenansammlungen müssen jedoch auch in diesem Jahr soweit irgend möglich vermieden werden. Das Verbot gilt für 48 Stunden, vom Morgen des 31. Dezember, 0 Uhr bis zum 1. Januar, 24 Uhr.“

Ob sich jemand daran hält, bleibt abzuwarten. Das Ordnungsamt hat jedenfalls für die Silvesternacht einen Sonderdienst angeordnet. Alle Außendienstkräfte werden im Einsatz sein. Auch die Polizei wird mit starken Kräften präsent sein.

Das Verbot betrifft alle öffentlichen Straßen, Gehwege, Wege, Plätze und Anlagen sowie private Straßen, Zuwegungen, Grundstücke und Gebäude des innerstädtischen Grabenrings und den von diesem umfassten Innenbereich sowie den Theaterplatz.  Der innerstädtische Grabenring umfasst: Seilgraben, Komphausbadstraße, Kurhausstraße, Peterstraße (ab Kurhaustraße), Friedrich-Wilhelm-Platz, Kapuzinergraben, Alexianergraben, Löhergraben, Karlsgraben, Templergraben, Driescher Gässchen, Hirschgraben.

Die Verwendung jeglicher Pyrotechnik ist darüber hinaus auf den nachfolgenden Straßen, Plätzen und in zum Jahreswechsel publikumsträchtigen Bereichen der Stadt Aachen untersagt:·        

Stadtbezirk Aachen-Mitte: Turmstraße ab Einmündung Prof.-Pirlet-Staße bis Roermonderstraße, Pontwall, Pontstraße ab Pontwall bis Templergraben, Theaterplatz, Abzweig Heinrichsallee über Kreuzung Heinrichsallee/Stiftstraße über Heinrichsallee bis Einmündung Adalbertstraße, Adalbertstraße ab Hausnummer 100 (Aquis Plaza) bis Kaiserplatz, Kaiserplatz bis Kreuzung (Heinrichsallee, Wilhelmstraße, Adalbertsteinweg), sowie die in diesem Bereich innenliegenden Straßen Adalbertstift und Stiftstraße, Burtscheider Straße ab Zollamtstraße bis Kreuzung (Kasinostraße/Krugenofen/Hauptstraße), Halifaxstraße zwischen An den Finkenweiden und Vaalser Straße·        

Stadtbezirk Aachen-Brand: Marktplatz mit Platz- und Fußgängerbereich einschließlich der Sackgasse bis Marktplatz Hausnummern 5-15, Paul-Küpper-Platz einschließlich nebenliegender Grünanlage, Ehrenmal und Treppenanlage, Eschenallee, Parkanlage an der Eschenallee (ehem. Friedhof), Brander Wall (Naherholungsgebiet) eingegrenzt zwischen Fußweg Herderstraße/Rombachstraße, Siedlungsgebiet Brander Feld, Münsterstraße und BAB 4·        

Stadtbezirk Aachen-Eilendorf: Öffentliche Sport-, Freizeit- und Erholungsfläche /- park „Auf dem Knopp“ auf dem Wolfsberg. Die Fläche grenzt an den Wirtschaftsweg zwischen Prunkweg und Herrenbergstraße (Flurstück 335, Flur 21, Gemarkung 054174)·        

Stadtbezirk Aachen-Haaren/Verlautenheide: Haarener Markt eingegrenzt zwischen Alt-Haarener-Straße ab Hausnummern 66/99 bis Haarener Gracht ab Hausnummern 1-3/5 (Versammlungsplatz Ortsmitte).

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