Bislang haben 13 Gastronomiebetriebe in Aachen das Angebot der Stadt genutzt. Die Stadtverwaltung hilft bei der Gestaltung weiterer Flächen, die für die Außengastronomie verwendet werden sollen.
Mit kleinen Hecken-Teilen lassen sich die offiziell beantragten und ausgeweiteten Flächen für die Außengastronomie auf den davor liegenden Parkplätzen abgrenzen. Die Leute vom Stadtbetrieb haben die Pflanzkästen seit Juli bei den Betrieben angeliefert und aufgestellt.

Die Ratsmitglieder fassten einen entsprechenden Beschluss, denn sie wollen das Aachener Gastronomiegewerbe, das von den Einschränkungen infolge der COVID -19- Pandemie besonders betroffen ist, unterstützen. Die Buchen kommen normalerweise beim Reitturnier zum Einsatz. Inzwischen hat die Stadt alle Hainbuchen in Pflanzkübeln verteilt.
Doch es können noch weitere Parkplätze für außengastronomische Zwecke genutzt werden. Wer das tun möchte, muss entsprechende Anträge bei der Verkehrsbehörde stellen. Für die Abgrenzung der Flächen müssen die Gastronomiebetriebe aber fortan in Absprache mit der Verkehrsbehörde selbst sorgen.
Mehr Flächen für Aachens Außengastronomie – Auf Abstand!
Welche Flächen für die Außengastronomie tatsächlich im Umfeld von Betrieben genutzt werden dürfen, ist in Paragraf 8 der städtischen Sondernutzungssatzung erläutert. Das sind:
· Flächen, die sich unmittelbar vor der Grundstücksfront des jeweiligen Betriebes befinden.
· Flächen, die sich unmittelbar vor der Grundstücksfront eines benachbarten oder gegenüberliegenden Grundstückes befinden, sofern der jeweilige Grundstückseigentümer einverstanden ist und die Flächen nicht durch eine Fahrbahn mit einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von mehr als 20 Stundenkilometer getrennt sind.
Der Ratsbeschluss bereitet der Verwaltung den Weg, darüber hinaus zusätzliche Flächen für die Außengastronomie zuzulassen. Und zwar …
· auf überbreiten Gehwegen
· auf Flächen, die sich vor der Hausfront des übernächsten Nachbarn befinden, sofern dieser einverstanden ist;
· auf unmittelbar an den Gastronomiebetrieb angrenzenden Flächen in öffentlichen Park- und Grünanlagen
· auf öffentlichen Parkplätzen, die dem Gastronomiebetrieb unmittelbar vorgelagert sind.
Vor allem öffentliche Parkplätze dürfen ausnahmsweise für die Außengastronomie genutzt werden. Wichtig ist auch hier: „Die Gastronomiebetriebe müssen in jedem Fall einen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis stellen“, so Heike Ernst, die Leiterin der Straßenverkehrsbehörde.
5-Punkte-Prüfkatalog für Außengastronomie auf öffentlichen Parkplätzen
1. Für die ausnahmsweise Nutzung zur Außengastronomie dürfen öffentliche Parkplätze in Verlängerung der Fassadenfront des jeweiligen Gastronomiebetriebs herangezogen werden.
2. Gastronomiebetriebe können die Sondernutzung zur Außengastronomie nur für Parkplätze auf der eigenen, nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite beantragen.
3. Behindertenparkplätze, ebenso wie Liefer- und Ladezonen sind von der Nutzung zur Außengastronomie ausgeschlossen.
4. Für die Außengastronomie soll vorerst nicht mehr als ein Drittel des Parkplatzkontingents eines Straßenzuges herangezogen werden.
5. Die zur Sondernutzung durch Außengastronomie freigegebenen Parkplatzflächen sind durch geeignete und mit der Straßenverkehrsbehörde abzustimmende Schutzvorrichtungen gegen den Verkehr zu sichern: das heißt zur Fahrbahn sowie zu angrenzenden Parkplätzen hin.
Die bis 31. Dezember befristeten Änderungen gelten für das gesamte Stadtgebiet. In anderen Städten tobt bereits ein Streit um die Frage, ob im Herbst und Winter wieder Heizpilze aufgestellt werden dürfen.
Die Stadtverwaltung unterstützt die Betriebe derzeit bei der Umsetzung ihrer Pläne für die Außengastronomie. Zentrale Anlaufstelle für Rückfragen, Beratung und Antragstellung ist die Straßenverkehrsbehörde, Lagerhausstraße 20, in Aachen: Telefon: 0241/432-6862, Mail: sondernutzung@mail.aachen.de
