Grenzwert überschritten. Heute wird umfassend kontrolliert.

Niemand kann sagen, er habe von nichts gewusst. Von was? Dass heute kontrolliert wird, ob die Bevölkerung in Aachen und in der gesamten StädteRegion die AHA-Regeln einhält. Polizei und Ordnungsamt-Mitarbeiter*innen sind von morgens bis abends unterwegs.

Es sind wirklich einfache Verhaltensregeln, deren Einhaltung uns alle vor der Erkrankung schützen. Abstand halten, Maske tragen und oft die Hände waschen . . . das sollte doch zu schaffen sein. Foto: Archiv

„Die aktuellen Entwicklungen rund um Covid 19 in der StädteRegion sind alarmierend“, zu dieser Erkenntnis sind Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier und Aachens Noch-Oberbürgermeister Marcel Philipp gekommen. Sie müssen handeln.

Von Monschau bis Baesweiler war schon am Mittwoch, 7. Oktober, der wichtige Warnwert einer Sieben-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern in den vergangenen 7 Tagen überschritten. Dann gab es einen sprunghaften Anstieg. Aachen und Alsdorf lagen gestern über der 50-er Marke.

In Aachen und Alsdorf gelten seitdem strikte Schutzmaßnahmen, zum Beispiel die Beschränkung der Teilnehmer-Zahl von privaten Veranstaltungen, striktere Schutzmaßnahmen bei öffentlichen Veranstaltungen aber auch eine weitergehende Maskenpflicht. 

Ohne diese Maßnahmen sei ein weiterer starken Anstieg der Corona-Infektionen nicht zu verhindern. „Diese Schutzmaßnahmen sind der Schlüssel, um die Pandemie unter Kontrolle zu halten“, so Güttemeier. Deshalb wurde für heute, Freitag (9. Oktober) der großangelegte Kontrolltag in der gesamten StädteRegion ausgerufen.   

Daran beteiligt sich neben den Ordnungsämtern aller Kommunen auch die Polizei. Die Kontrollen sollen den gesamten Freitag von den Morgenstunden an den Bushaltestellen und im ÖPNV (Einhaltung der Maskenpflicht) bis in den späten Abend in den Lokalen, Bars und Restaurants (Einhaltung der Anwesenheitslisten zur Nachverfolgbarkeit) andauern. Sämtliche Aspekte der lokalen Schutzvorkehrungen, aber auch der Verordnungen des Landes NRW sollen kontrolliert werden.

Die Lage fasst Gesundheitsminister Jens Spahn im ZDF zusammen.

***

Es gelten jetzt folgende Schutzmaßnahmen:

Private Feste aus herausragendem Anlass innerhalb von öffentlichen und gemieteten Räumen:

Nur aus herausragenden Anlässen zulässig

Begrenzung der Teilnehmerzahl auf max. 25
(Ausnahmen in Einzelfällen davon sind nur durch Genehmigung des Fachbereichs Sicherheit und Ordnung auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes zulässig) 

Erhöhte Auflagen für öffentliche Veranstaltungen, Kulturveranstaltungen, Aufführungen und Konzerte in geschlossenen Räumen und im Außenbereich:

Durch geeignete Maßnahmen (z.B. Ordnerpersonal) ist sicherzustellen, dass das Hygiene- und Infektionsschutzkonzept genau beachtet und eingehalten wird.

Abstände sind auf 2,00 m zu erhöhen.

Die einzuhaltenden Abstände (auch in Einlass- und Wartebereichen, vor Sanitäranlagen und gastronomischen Einrichtungen etc.) sind zu kontrollieren.

Es dürfen ausschließlich Haushaltsgemeinschaften nebeneinander sitzen, und dazwischen ist der erhöhte Abstand von 2,00 m einzuhalten.

Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.

Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere ist zu vermeiden, dass Teilnehmer offensichtlich falsche Personendaten angeben.

Die Verpflichtung zum ständigen Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht auch am Sitzplatz.

Es muss sichergestellt werden, dass Gäste bei musikalischen Beiträgen nicht mitsingen.

Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.  

Sportveranstaltungen im Innen- und Außenbereich:

Die Zuschauerzahl ist unter Berücksichtigung der erhöhten Abstände von 2,00 m zwischen Haushaltsgemeinschaften zu beschränken. 

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung besteht dauerhaft, auch am Sitzplatz.

Fangesänge sind unter allen Umständen zu unterbinden.

Im Rahmen der besonderen Rückverfolgbarkeit ist eine namentliche Sitzplandokumentation zu erstellen.

Es ist sicherzustellen, dass die Personendaten im Rahmen der Rückverfolgbarkeit korrekt und leserlich sind, insbesondere, dass niemand offensichtlich falsche persönliche Daten angibt.

Der Ausschank sowie der Konsum von alkoholischen Getränken sind verboten.  

Weiterführende Schulen (Sekundarstufe I und II, Berufskollegs):

Für weiterführende Schulen der o. a. Art besteht die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Diese Verpflichtung gilt für Schüler/Innen auch am Sitzplatz, wenn die erforderlichen Mindestabstände nicht eingehalten werden können. 

Zusätzlich ergeht ein Hinweis an Unternehmen, Behörden und Institutionen. Dort wird allen Verantwortlichen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sowie Betroffenen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes insbesondere in Besprechungen, bei gemeinsamen Pausenzeiten und in Fahrgemeinschaften empfohlen.

Auch in Alten-, Wohn- und Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und anbieterverantwortete Wohngemeinschaften nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) gelten ab sofort Einschränkungen der Besuchskontakte. 

Quelle: Stadtverwaltung

Mehr Infos unter aachen.de/corona 

Über AachenNews.org

Ich bin Journalistin und Bloggerin.
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