Dieses Jahr wieder in Aachen: Laterne, Laterne

Das sind mal Fackelzüge, die einen nicht an unselige Nazi-Zeiten erinnern: Die Fackelzüge zu St. Martin in Aachen. Die Unterschiede sind eklatant. Es gehen nicht Soldaten, sondern Kinder. Gekleidet ist jeder und jede anders als alle anderen, nicht so bei den Soldaten. Marschieren kommt bei Kids auch selten vor. Und dann erst die Musik . . . alle singen aus voller Kelle immer dasselbe Lied. Laterne, Laterne . . .

Martinszüge, Fronleichnamsprozessionen und Karnevalszüge waren es, wo man als Kind das Demonstrieren gelernt hat: die möglichst ordentliche Aufstellung, eine wichtige Botschaft, möglichst mit etwas Musik gehen, am Ende eine schöne Abschlussveranstaltung und so Sachen.

Letztes Jahr mussten die Züge ausfallen, dieses Jahr informiert die Stadtverwaltung (Fachbereich Sicherheit und Ordnung und Fachbereich Kinder, Jugend und Schule) über Planung und Durchführung der Züge, die unter bestimmten Bedingungen möglich sind. Viele Schulen, Kindertagesstätten, Kirchen und Vereine beschäftigen sich derzeit mit der Planung eines Martinsumzuges. Sie hätten sich bei der Stadtverwaltung nach den Rahmenbedingungen erkundigt, so wird mitgeteilt.

Veranstaltungen zum Martinsfest unterliegen, sofern nicht mehr als 2500 Personen teilnehmen, keinerlei Beschränkungen. Große Martinsumzüge mit mehr als 2500 aktiv Teilnehmenden, Besucherinnen und Besuchern oder Zuschauer*innen dürfen weiterhin nur mit einem 3G-Nachweis (geimpft, genesen, getestet) besucht werden. Veranstalter müssen in diesen Fällen gemäß Coronaschutzverordnung auf die 3G-Regel in Einladungen und Aushängen hinweisen und müssen die Nachweise stichprobenartig überprüfen.

Kleine Martinzüge müssen als örtliche Brauchtumsveranstaltungen lediglich angezeigt werden. Martinszüge mit mehr als 500 aktiv teilnehmenden Personen sind nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) genehmigungspflichtig. 

Für entsprechende Anzeigen und Anträge zu Martinsumzügen unter Angabe des Datums, der Uhrzeit, des geplanten Streckenverlaufs im öffentlichen Raum stehen die Kolleginnen und Kollegen des Ordnungsamtes per E-Mail unter  genehmigungveranstaltungen@mail.aachen.de zur Verfügung.

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