Um eine äußerst spannende Angelegenheit geht es morgen (am 31. Januar) im – sonst immer höllisch langweiligen – Rechnungsprüfungsausschuss. Die Frage steht im Raum, ob verhindert werden kann, dass die Öffentlichkeit (via Presse) von Ereignissen Kenntnis erlangt, die die Verwaltungsspitze unbedingt geheim halten will.
Es geht um Transparenz in der Kommunalpolitik und die Entscheidung darüber, wie weit Transparenz erlaubt ist. Was darf jede/r wissen, was soll außer einigen Eingeweihten niemand wissen? Die Verwaltungsspitze in Aachen möchte denen das Handwerk legen, die den Medien Infos zukommen lassen. – Zuletzt wurde der Presse verraten, dass ein Mitarbeiter des Stadtbetriebs mit ausgemusterten städtischen Fahrzeugen so gedealt hatte, dass für ihn ein Profit heraussprang.
Irgendjemand (aus der Verwaltung? Aus der Politik?) hatte den Fall einem Journalisten erzählt, und alles stand dann wenig später in der örtlichen Tageszeitung. Reaktion der Oberbürgermeisterin: Sie erstattete Anzeige wegen Geheimnisverrat. Eine seltsame Aktion, denn für Journalist*innen gibt es das Zeugnisverweigerungsrecht, d. h. sie müssen keiner Oberbürgermeisterin und auch sonst niemandem offenbaren, von wem sie ihre Informationen haben.
Wenn also der Staatsanwalt beim Journalisten anruft und sagt: „Vom wem hatten Sie die Info?“ Dann sagt der Journalist „Ich berufe mich auf das Zeugnisverweigerungsrecht.“ Dann wünschen sich beide noch einen schönen Tag und das wars. Das Zeugnisverweigerungsrecht für Journalist*innen ist ein Recht, das es Menschen ermöglicht, auf Missstände hinzuweisen, auf dass die Medien sodann über die Vorfälle berichten und die Missstände behoben werden. s. Wikipedia: Zeugnisverweigerungsrecht
Journalisten müssen ihre Quellen nicht offenlegen. Tun sie es doch, wird ihnen nie mehr jemand vertraulich etwas mitteilen. Sie können sich eigentlich gleich einen anderen Beruf suchen.

In der Öffentlichkeit ist nunmehr bekannt, was im Stadtbetrieb vorgefallen ist. Der Name des Übeltäters wurde korrekterweise nie genannt, der Name des „Maulwurfs“, der geplaudert hatte, ebenfalls nicht. Und: Der Fall gehört schon allein deshalb in die Öffentlichkeit, weil der Stadt ein finanzieller Schaden entstanden ist und weil man sich fragen muss, ob es im Stadtbetrieb bei finanziellen Dingen genug Kontrollen gibt. Einen solche Betrugsfall nutzt man normalerweise, um Kontrollen zu verbessern.
Zunächst stand der Vorschlag im Raum, dass Politiker*innen nur noch Teile von Unterlagen zur Einsicht bekommen sollten. Wer mehr wissen wollte, sollte einen Termin vereinbaren und in einem abgetrennten Raum die kompletten Vorlagen einsehen dürfen. Genau ist AachenNews nicht bekannt, wie man sich das dachte. Die Politik jedenfalls fand dieses Vorgehen nicht praktikabel, die Verwaltung dachte sich was Neues aus. Demnach soll es bald zu bestimmten Sitzungsunterlagen Zugangsbeschränkungen geben. Außerdem „. . . wird vorgeschlagen, die Prüfberichte (. . . ) ausschließlich über einen gesonderten it-technischen Zugang zu einer Cloud-Lösung oder postalisch an die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses zu versenden“. Alles ziemlich kompliziert.
Die spezielle Datencloud muss erst noch geschaffen werden. Die umständlichen weiteren Regelungen werden in der Verwaltungsvorlage für die Sitzung am Dienstag, 31. Januar, dargestellt (ab 17 Uhr, im Tivoli Aachen – Club Lounge 1). Es ist uns hier – ehrlich gesagt – auch noch kein bisschen klar, wie die künftige Vorgehensweise funktionieren kann. Vermutlich gar nicht, nicht praktikabel, zu umständlich.
Der Stadtrat diskutiert das Thema am Mittwoch, 1. Februar, ab 17 Uhr im Rathaus – öffentlich. Es ist dort Tagesordnungspunkt 16.
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Zum Foto oben (gesehen am Europaplatz): Das wissen auch nur wenige: Wer in Aachen welche Graffiti an die Wände bringt.
