Gericht erteilt gefährlichen Polizeimethoden eine Absage

NSA-artigen Schnüffelmethoden soll es bei der deutschen Polizei nicht geben. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat jetzt die Regelungen zum Einsatz einer neuartigen Datenanalyse-Software bei der Polizei in Hessen und Hamburg in ihrer derzeitigen Form für verfassungswidrig erklärt.

Die Richter warnen: Mit einem Klick könnten umfassende Profile von Personen, Gruppen und Milieus erstellt und auch zahlreiche rechtlich unbeteiligte Personen weiteren polizeilichen Maßnahmen unterzogen werden. Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) begrüßt das Urteil. Breyer teilte dazu mit:

„Der profitgetriebene Versuch ausländischer Akteure, NSA-artige Schnüffelmethoden auch bei der deutschen Polizei zu etablieren, ist gestoppt.“ Das schütze, so Breyer weiter, unschuldige Bürgerinnen und Bürger davor, wegen undurchsichtiger und unzuverlässigen Willkür-Algorithmen plötzlich ins Visier der Polizei zu geraten.  Zielgerichtete Ermittlungsarbeit gehe anders.

Mit dem geplanten AI Act haben Breyer und die Fraktion der Grünen im Europaparlament das „Predictive Policing“ – also die sogenannte vorhersagende Polizeiarbeit – schon lange im Visier. Gleichzeitig ist Europol aber erlaubt, was nach dem heutigen Urteil in Deutschland verboten ist, was zur Grundrechtsflucht einlädt. Breyer sagt außerdem: „Ich hoffe, das heutige Urteil setzt europaweit Maßstäbe und der Europäische Gerichtshof zieht nach.“

Einzelheiten dazu:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-018.html

***

Dazu gibt es thematisch im weitesten Sinne passend eine wichtige Plattform: „Frag den Staat“, die hier im Gespräch schön erklärt wird. Im Podcast bei zeit.de erfährt man Wissenswertes über den Macher der Plattform, seine Ehrfurcht vor staatlichen Stellen und das Informationsfreiheitsgesetz:

https://www.zeit.de/arbeit/2023-02/arne-semsrott-frag-den-staat-arbeit-podcast

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