Ab heute: Die neuen Bußgelder sind saftig

Das Aachener Ordnungsamt erinnert daran, dass sich bei der Straßenverkehrsordnung ab heute einiges geändert hat. Wer schnell fährt, ist jetzt schneller seinen Führerschein los. Und für die Kommunalpolitiker*innen gilt: Mehr Pop-up-Radwege wagen, wenn die überhaupt wissen, was damit gemeint ist?

Und nebenbei: Hier ist zu sehen (ganz unten bei ANLAGEN), wo demnächst weitere Fahrradbügel aufgestellt werden. An mehr als 30 Stellen in der Stadt Aachen. Die Frage, wo aufgestellt wird und wo nicht, die wird in der morgigen Sitzung der Bezirksvertretung (29. April, 17 Uhr, Eurogress) diskutiert und entschieden. Man sieht sich.

Autofahrern und -fahrerinnen droht ab heute viel schneller ein Fahrverbot.

Raser*innen, nehmt die Änderungen hinsichtlich der Fahrverbote, zur Kenntnis: Künftig gibt es ein Fahrverbot von einem Monat bereits ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerhalb einer geschlossenen Ortschaft, anstatt bislang nach 31 km/h. Außerhalb geschlossener Ortschaften gibt es dieses Fahrverbot ab 26 km/h – bisher 41 km/h zu schnell. 

Ein Vergleich mit den Zahlen aus 2019 macht deutlich, wie schnell ab heute der Lappen weg sein kann: Wäre schon im letzten Jahr bei einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h innerorts ein Fahrverbot ausgesprochen worden, hätten über sieben Mal so viele Fahrer*innen ihren Führerschein abgeben müssen. 

Auch die Bußgelder erhöhen sich, bzw es gibt bereits bei geringeren Geschwindigkeitsübertretungen ein Bußgeld. Fahrer müssen bereits mit 16 km/h zu viel mit einem Bußgeld rechnen und nicht wie bisher 21 km/h. Einen Punkt in Flensburg gibt es ab einer Übertretung von 21 km/h.

Des Weiteren gibt es Verschärfungen, wenn man zum Beispiel keine Rettungsgasse bildet. Hierfür waren bislang 200 Euro und zwei Punkte in Flensburg fällig. Künftig wird es auch noch einen Monat Fahrverbot zusätzlich geben.

Beim Überholen von Radfahrern, Fußgängern und E-Scootern müssen Kraftfahrzeuge künftig einen Mindestabstand von anderthalb Metern innerorts und von zwei Metern außerorts einhalten. Bisher musste lediglich „ein ausreichender Seitenabstand“ eingehalten werden.

Achtung: Es wird Kontollen geben

Das Halten in der zweiten Reihe wurde bisher mit 15 Euro Verwarnungsgeld geahndet. Die neue Straßenverkehrsordnung sieht hier 55 Euro und in Verbindung mit einer Behinderung sogar 70 Euro sowie einen Punkt in Flensburg vor.

Für das Parken auf Geh- und Radwegen und für das Halten auf Schutzstreifen gelten die gleichen Höhen bei Verwarnungs- und Bußgeldern wie beim Halten in der zweiten Reihe. Diese neuen Regelungen dienen vor allem zum Schutze der Radfahrer. Das Ordnungsamt der Stadt Aachen wird in dieser Woche Kontrollen aufnehmen.

Über AachenNews.org

Ich bin Journalistin und Bloggerin.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..