
Schängchen-Plastik
auf. Ein entsprechender Verein hat sich längst gegründet.Wenn einem Brauchtumsverein die Pleite droht, weil wegen Corona bestimmte Einkünfte (z. B. von Festen) wegfallen, gibt es Hilfe von der Landesregierung. Dazu wird (leicht gekürzt) von offizieller Seite mitgeteilt:
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen, die mit Heimat, Tradition und Brauchtum zu tun haben, sollen zur Überwindung eines Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen (NRW) einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen können. Die Pleite muss durch die Corona-Krise verursacht sein und die Existenz gefährden.
Es geht um: „Existenzgefährdung in Form einer drohenden Zahlungsunfähigkeit“, so steht in der Mitteilung. Und weiter nochmals: „Die existenzbedrohende wirtschaftliche Lage, beziehungsweise der finanzielle Engpass muss aufgrund des Wegfalls von Einnahmen und/oder nicht zu verhindernden Ausgaben durch die Corona-Pandemie eingetreten sein.“
Ein Beispiel: Vereine erzielen bei Festen oder durch zeitweise Vermietung oder durch Eintrittsgelder zwischen März und August regelmäßig Erlöse, die zur Deckung laufender Kosten zwingend erforderlich sind. Kann der Wegfall dieser Erlöse aufgrund der Corona-Pandemie nicht ausgeglichen werden, kann der Betrag gefördert werden, der zur Deckung unvermeidlicher laufenden Kosten erforderlich ist.
Infos zum Sonderprogramm sind auf der Homepage des NRW-Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung abrufbar. Anträge können ab 15. Juli 2020 hier gestellt werden.