Mit einem vermeintlichen „Video-Lügendetektor“ hat die EU den Einsatz von „Künstlicher Intelligenz“ (KI) bei der Einreise erproben lassen.
Der Europaabgeordnete und Bürgerrechtler Dr. Patrick Breyer (Piratenpartei) hat am 15. März 2019 Klage auf Herausgabe unter Verschluss gehaltener Dokumente über die ethische Bewertung, die rechtliche Zulässigkeit, die Bewerbung und die Ergebnisse der Technologie eingereicht.
Der Gerichtstermin steht jetzt fest. Der Europäische Gerichtshof verhandelt über die Klage in öffentlicher Sitzung am 5. Februar 2021 ab 9.30 Uhr in Luxemburg.

Im Vorfeld hat die EU-Kommission Breyers Abgeordnetenanfragen zu Falschbeschuldigungen und Diskriminierung durch die
„Video-Lügendetektor-Technologie” unbeantwortet gelassen.[1]
Die Europäische Union finanziere immer wieder illegale Technologie, die die Grundrechte verletze und unethisch sei, so kritisiert Breyer. Die Projekte würden zum „Geschäftsgeheimnis“ der beteiligten Konzerne erklärt. Dabei bleibe die Transparenz auf der Strecke.
Mit seiner Transparenzklage will Breyer ganz grundsätzlich klären lassen, „dass die Steuerzahler*innen, die Wissenschaft, die Medien und die Parlamente ein Recht auf Zugang zu öffentlicher Forschung haben – dies gerade bei pseudowissenschaftlichen und orwellschen Entwicklungen wie dem sogenannten Video-Lügendetektor“.
Mehr Infos:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/E-9-2020-000152-ASW_DE.pdf
Offizielle Zusammenfassung des Verfahrens (Sitzungsbericht):
https://www.patrick-breyer.de/wp-content/uploads/2021/01/EuG-Sitzungsbericht.pdf
Klageschrift im Wortlaut und weitere Informationen:
https://www.patrick-breyer.de/?p=587511