Neues aus dem Kloster: Politik hält schützende Hand über den Klostergarten

Die Politiker*innen in Aachen haben gestern beschlossen, dass bei allen weiteren Planungen auf eine Bebauung des Klostergartens (vom derzeit besetzen Karmelitinnen-Kloster in der Lousbergstraße) verzichtet werden soll. Das wurde zwar in nicht-öffentlicher Sitzung beschlossen, aber die Pressestelle der Stadt hat die Kunde flott verbreitet. Im Viertel am Lousberg hatte man sich nämlich zuletzt sehr um die Zukunft der Klosteranlage und um den schönen Garten gesorgt.

Die Ratsvertreter hätten betont, so heißt es in der Mitteilung weiter, dass – anders als an gewissen Stellen behauptet – keine gültigen Genehmigungen der Stadt Aachen vorlägen, die eine Bebauung des Gartens ermöglichen würden. Der Eigentümer der Anlage ist pleite, und der Insolvenzverwalter habe ein Bieterverfahren in Auftrag gegeben, in dem das Kloster aktuell zum Kauf angeboten wird. Die Angebotsfrist endet am 31. August 2021. 

Was mit der ganzen Anlage passiert, wenn niemand das Kloster ersteigern will (steht mindestens schon 10 Jahre leer), ist hier nicht bekannt.

Das Kloster der Karmelitinnen wurde 1869 erbaut und ist seit dem 19. Februar 1985 ein eingetragenes Baudenkmal der Denkmalliste Aachens. Im geschützten Denkmalumfang sind die vierflügelige neuromanische Klosteranlage, die giebelständige Kirche, die Vorgartenanlage, die Klostermauer sowie die Gartenkapelle enthalten. Auf den Klostergarten wirkt sich der Umgebungsschutz der Anlage aus. 

Sieht von außen besser aus als von innen: Die Räume sind eigentlich Zellen, und hier und da soll Feuchtigkeit in die Gebäude eingedrungen sein. Foto: AachenNews Archiv


Auch Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen stellt klar: „Die denkmalgeschützte Klosteranlage am Lousberg ist ein besonderer Ort. Diesen wollen wir schützen und die planungs- und baurechtlichen Grundlagen schaffen, damit das gesamte Areal verantwortungsvoll in die Zukunft geführt wird. Insbesondere der Klostergarten mit seinem alten Baumbestand muss erhalten werden.“

Beschlossen wurde wörtlich,

  1. „auf eine Bebauung des Klostergartens zu verzichten und die bestehenden Freianlagen im Einklang mit den klima- und umweltfachlichen Belangen sowie den Belangen des Stadtgrüns zu sichern und weiterzuentwickeln. 
  2. Nachnutzungen der bestehenden Klosteranlage, die im Einklang mit dem umgebenden Quartier stehen, dessen bisherige Infrastruktur etwa in kultureller, wirtschaftlicher, sozialgesellschaftlicher oder bildungsfachlicher Hinsicht ergänzen oder dessen Weiterentwicklung als Wohnquartier unterstützen, zuzulassen.
  3. den denkmalfachlichen Belangen besonderes Augenmerk zu widmen und
  4. die qualitätvolle Entwicklung des Areals durch ein geeignetes Qualifizierungsverfahren sicherzustellen.“

Über AachenNews.org

Ich bin Journalistin und Bloggerin.
Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s

Diese Seite verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden..