Solaranlagen: Förderung geht 2023 weiter

Der Stadtrat hat ein Solarförderprogramm für Eigentümer*innen von Mietobjekten und für Unternehmen beschlossen. Die beiden Gruppen sollen stärker als bislang mobilisiert werden, auf ihren Gebäuden Solaranlagen zu betreiben. Die Stadt reagiert damit auf eine Entwicklung, die sich im Laufe des Jahres abgezeichnet hat. Dazu teilt der Fachbereich Kommunikation und Stadtmarketing der Stadtverwaltung mit:

Es wurden dazu von Anfang Januar bis Ende August 849 Anträge eingereicht.

499 Anträge wurden inzwischen bewilligt. Die Gesamtleistung der bisher im Jahr 2022 bewilligten Anlagen entspricht etwa 3.260 kWp (Kilowatt peak). Dies entspricht einer Gesamtmodulfläche von ungefähr 18.000 m².  Dabei wurden zwölf Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und 18 Anlagen auf Dächern von Unternehmen beantragt und mit Fördergeldern der Stadt bedacht.

Ansonsten waren es vorrangig Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die Fördergelder für die Installation von Solaranlagen beantragt hatten. Rund 350 Anträge müssen noch geprüft werden. Insgesamt erwartet die Verwaltung für dieses Jahr ein Gesamtvolumen zwischen 1.000 und 1.200 Anträge.

Es ist sinnvoll, Solarpotenziale auf den Dächern von Miethäusern vor allem in der Innenstadt und auf Gewerbegebäuden mit großen Flachdach-Hallen immer häufiger zu nutzen. Mit Blick auf die Zeit, die nötig ist, um sich für die Installation einer Solaranlage zu entscheiden, Handwerksbetriebe zu suchen und die Planung soweit voranzutreiben, dass tatsächlich Fördermittel beantragt werden können, muss diese Zielgruppe bald möglichst intensiv unterstützt werden. Nur so kann es gelingen, dass das von der Stadt Aachen zur Verfügung gestellte Förderbudget auch im Jahr 2023 ausgeschöpft wird. 

Die Fachverwaltung schlägt deshalb vor, die unterstützende Beratung für die Eigentümer*innen von Mehrfamilienhäusern, vor allem auch mit Blick auf das Thema Mieterstrom, auszubauen. Das ist nur eine Hürde, die es zu überwinden gilt. Bei der Auswahl der Solaranlagen und auch bei deren Betrieb müssen steuerliche Aspekte und spezielle Meldepflichten erklärt werden. Auch Gemeinschaften von Eigentümer*innen haben besondere Fragen, die individuell beantwortet werden müssen.

Mit den vorhandenen Strukturen und Beratungsressourcen bei der Stadt ist dieser zusätzliche Aufwand nicht zu leisten. Deshalb soll die Beratung durch einen externen Dienstleister erfolgen. 

Hier weiterlesen: https://www.aachen.de/DE/stadt_buerger/energie/Foerdergelder/index.html

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Etwas Musik: https://www.youtube.com/watch?v=Z8Z51no1TD0

Und noch etwas Musik:https://m.youtube.com/watch?v=wir4k8BbX_Q&list=OLAK5uy_k9_W2LU7OQiy4bBDqyvUc43BVPn5qFjq8&index=1

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