Fußgängerzonen in Aachen: Auch die Lastenräder wollen rein

Fahrräder müssen draußen bleiben (s. Schild oben rechts). Wer auf dem Rad durch die Fußgängerzone brettert, gefährdet sich und andere. Gilt das auch für Lastenräder?

Das macht Sinn: Die Krämerstraße ist eine Fußgängerzone und Radfahrer*innen sollen dort auf keinen Fall rauf- und runterfahren. Dafür ist die Straße zu eng und tagsüber auch meist voller Menschen. Wegen der vielen Geschäfte ist es natürlich wohl erlaubt, mit einem Kraftfahrzeug vormittags alle möglichen Waren anzuliefern.

Die Krämerstraße ist übrigens nicht die einzige Fußgängerzone in Aachen, wo aus Rücksicht auf die Fußgänger*innen die Radler ihre Drahtesel schieben müssen. Doch weil Lastenräder auch Räder sind, dürfen sie ebenfalls nicht in die Fußgängerzone rein. Das macht nun keinen Sinn mehr, denn immer öfter nutzen neuerdings Lieferanten ein Lastenrad zum Transport von Waren.

Lkw dürfen rein, Lastenräder nicht? Das Problem hat die Verwaltung erkannt und so gelöst: Ein neues Straßenschild muss her und ist schon so gut wie fertig gebastelt. Das besagt, dass zu bestimmten Zeiten eben auch Lastenräder in die Straße reindürfen und wird demnächst auch aufgestellt. 

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