Gerade während der Kita-Schließungen im ersten Corona-Lockdown standen viele Eltern vor der Herausforderung, Arbeit im Homeoffice und Kinderbetreuung miteinander zu vereinbaren. In vielen Familien habe dies zu einer vermehrten Mediennutzung geführt, teilt die Pressestelle des LVR mit.
Doch wie kann der Spagat zwischen dem in der UN-Kinderrechtskonvention verbrieften Recht auf einen uneingeschränkten Medienzugang und dem Schutz der Kinder gelingen?
Kitas spielen bei der Medienbildung eine entscheidende Rolle. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte deshalb in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e. V. die digitale Tagung „Medienbildung als Kinderrecht. Kita.Kreativ.Inklusiv“ ausgerichtet. Das Ziel: Fachkräfte sollten dabei unterstützt werden, frühkindliche Medienbildung im Kita-Alltag professionell zu gestalten. Außerdem im Fokus der Tagung: Inklusive Medienbildung.
So diskutierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, wie eine inklusive Pädagogik dazu beitragen kann, dass jedes Kind, mit und ohne Behinderung, Zugang zu Medien erhält und diese sicher nutzen kann.
„Medienbildung ist ein Kinderrecht, gleichwohl stehen Kinder unter besonderem Schutz. Der Schutz der Kinder sollte jedoch in keinem Fall ihr Recht auf Medienzugang hemmen. Kitas und Eltern haben die gemeinsame Aufgabe, Kinder mit einer guten Medienpädagogik optimal zu unterstützen“, sagt LVR-Jugenddezernent Lorenz Bahr.
Gemeinsam mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat der LVR zudem eine aktuelle Broschüre als Arbeitshilfe zur Medienbildung in der Kindertagesbetreuung herausgegeben. In ihr werden die Grundlagen der Medienbildung dargelegt, rechtliche Grundlagen zusammengetragen und Begriffe wie Medienbildung und -kompetenz begrifflich trennscharf eingeordnet. Neben den theoretischen Inhalten, bietet die Broschüre auch Praxisanregungen.
Die Broschüre steht auf der Internetseite des LVR zum kostenlosen Download bereit und kann als Druckexemplar bestellt werden.